CCC-CH begrüsst Schritte zur Befragung von Edward Snowden in der Schweiz
Wie die SonntagsZeitung berichtete, hat die Bundesanwaltschaft BA überprüft, ob es möglich wäre, Edward Snowden bei einem Aufenthalt in der Schweiz vor rechtlichen Übergriffen durch die USA zu schützen, um ihn hinsichtlich der Spionagetätigkeiten von US-Geheimdiensten zu befragen.
Bei Auslieferungsbegehren mit politischem Charakter würde die Schweiz keine Menschen aushändigen, so die BA. Ausserdem würden Auslieferungen verweigert, wenn dem Betreffenden die Todesstrafe drohe. Als Mitglieder des Chaos Computer Club Schweiz CCC-CH sind wir hocherfreut über diese Feststellungen. Nach dem Bericht werde weiter nach "höherrangigen Verpflichtungen des Staates" gesucht, die dem freien Geleit im Wege stünden: wir hoffen, solche werden weder gefunden noch auf Grund möglichen US-Drucks konstruiert.
Diese Entwicklungen kommen nicht von ungefähr: bereits im Juli 2013 hat das netzpolitische Netzwerk der Digitalen Gesellschaft (Schweiz), in welchem der CCC-CH mitwirkt, Anzeige gegen unbekannt bei der BA eingereicht, um die Überwachung der Kommunikation der gesamten in der Schweiz ansässigen Bevölkerung aufzuklären.
Davon unabhängig sind beim Nachrichtendienst des Bundes NDB diverse Öffentlichkeitsanfragen eingegangen, um dessen Mitverantwortung bei der umfassenden Überwachung der hiesigen Bevölkerung zu eruieren. Die Befragung von Edward mag hier helfen.
Wir fordern entsprechend die Politik auf, eine Reise Edwards in die Schweiz raschmöglichst vorzubereiten und damit der Welt nicht zuletzt das Signal auszusenden, dass die Schweiz tatsächlich fähig ist, eigenständig und in Unabhängigkeit zu handeln.