Statuten
Statuten des CCC CH per 11.06.2016
1 Name und Sitz des Verbands
Der Verband ist ein Verein gemäss ZGB Art 60ff. und trägt die Bezeichnung „Chaos Computer Club Schweiz.“ Das zu verwendende Vereinskürzel ist CCC-CH. Der Sitz ist in Bern.
2 Zweck und Aufgaben des Verbands
Der Verband fördert den Erfahrungsaustausch unter Hackern in der Schweiz. Er kann ihre Interessen in der Öffentlichkeit und gegenüber politischen Instanzen vertreten. Überdies kann er sich für die technisch-wissenschaftliche Bildung einsetzen.
Der Verband ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
3 Mitgliedschaft
3.1 Aufnahme
Mitglied im Verband kann jede Gruppierung in der Schweiz werden, die die Ziele und Aufgaben des Verbands unterstützt.
Über die Aufnahme von Mitgliedern verfügt die Chaosversammlung.
3.2 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 23 Tagen erfolgen. Bereits geschuldete Beiträge werden nicht erstattet. Ein Zahlungsrückstand von fünf Monaten wird als Austrittserklärung gewertet.
Verstösst ein Mitglied in grober Weise gegen die Ziele des Verbands, kann die Chaosversammlung den Ausschluss beschliessen. Bereits geschuldete Beiträge werden nicht erstattet.
4 Finanzierung
Der Verband finanziert sich durch Mitgliederbeiträge sowie allfällige Spenden und Legate.
Es haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
5 Beiträge
Der Mitgliederbeitrag berechnet sich nach der Anzahl vertretener Hacker. Er ist jährlich im Voraus fällig.
6 Organe
Organe des Vereins sind:
- die Chaosversammlung
- der Vorstand
- die Revisionsstelle
7 Die Chaosversammlung
Die ordentliche Chaosversammlung findet jährlich im ersten Quartal des von Juni bis Mai laufenden Geschäftsjahres statt. So die Veranstaltung «Chaos Singularity (CoSin)» organisiert wird, findet sie während dieser statt.
Eine ausserordentliche Chaosversammlung kann vom Vorstand oder von einem Fünftel der Mitglieder einberufen werden. Die Organisation obliegt dem Vorstand.
Jedes Mitglied stellt zwei Delegierte mit je einer Stimme.
Die Einladung muss den Mitgliedern spätestens 42 Tage vor der Chaosversammlung vorliegen; der CfP zur «Chaos Singularity (CoSin)» gilt als Einladung zur Chaosversammlung.
Die Chaosversammlung kann elektronische Verfahren der Beschlussfassung der physischen Versammlung gleichsetzen. Den Delegierten stehen zur Stimmabgabe mindestens 23 Tage zur Verfügung.
Die Chaosversammlung beschliesst mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen:
- Wahl und Decharge des Vorstands
- Bewilligung des Budgets
- Festsetzung des Mitgliederbeitrags
- Aufnahme von neuen Mitgliedern
- Wahl der Revisionsstelle
Die Chaosversammlung beschliesst mit zwei Dritteln der abgebenen Stimmen:
- Änderungen der Statuten
- Abwahl des Vorstands
- Ausschluss von Mitgliedern
- Auflösung des Vereins
8 Der Vorstand
Der Vorstand vertritt den Verband gegen aussen und führt die laufenden Geschäfte. Er besteht aus mindestens fünf Personen, die alle einem Mitglied, aber nicht unbedingt demselben, angehören. Er konstituiert sich selbst.
9 Revisionsstelle
Die Revisionsstelle besteht aus mindestens zwei Personen, die nicht dem Vorstand angehören. Sie prüft die Rechnungslegung und berichtet der ordentlichen Chaosversammlung.
10 Auflösung des Verbands
Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Das Vereinsvermögen fällt an eine Institution mit vergleichbaren Zielen.
Übergangsbestimmungen
Das Geschäftsjahr 2016 wird bis Mai 2017 verlängert.